Blumenschmuckwettbewerb zur Festzeit 2022
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Frühling 2022 feiert die Welterbestadt 1.100 Jahre urkundliche Ersterwähnung. Das Jubiläum gibt Anlass, einen ganz besonderen Teil der Stadtgeschichte Revue passieren zu lassen: die große Tradition der Blumenstadt Quedlinburg.
Ob liebevoll gestaltete Balkone, Blumenbeete, Hauseingänge, Vorgärten oder Häuserfronten, sie alle tragen zur Zierde des Stadtbildes bei. Alle Quedlinburgerinnen und Quedlinburger, sowie Gernröder und Bad Suderöder sind herzlich eingeladen, mitzumachen. Die Teilnahme ist kostenlos. Hobby-Gärtnerinnen und –Gärtner werden mit attraktiven Preisen belohnt.
Feiern Sie mit uns die Jubilarin! Machen Sie mit beim Blumenschmuckwettbewerb 2022! Wettbewerbszeitraum ist vom Frühjahr bis Anfang August 2022. Einsendeschluss für die Fotos von Ihrem Blumenschmuck ist der 15. August 2022. Die Prämierung und Preisverleihung findet zum Bürgerfrühstück, am 10. September 2022, statt.
Wir suchen
- Vielseitigkeit
- stimmigen Gesamteindruck
- Artenreichtum
- kreative Ansätze
- Bienen- und Insektenfreundlichkeit
Wettbewerbsbedingungen
- Einsenden von Bildern der eigenen Blumenpracht (digital, Formate: jpg, png oder PDF)
- Einsendeschluss: 15. August 2022
- Jede/-r Teilnehmer/-in darf sich nur einmal anmelden
- der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Mit der Teilnahme wird versichert, dass das eingereichte Bild vom angemeldeten Teilnehmer gemacht wurde und sich das darauf befindliche Motiv in seinem Privatbesitz befindet.
Anmeldung und Teilnahmebedingungen:
E-Mail: festzeit2022@quedlinburg.de
Stichwort: Blumenschmuckwettbewerb
Telefon: 0 39 46 – 905 666
Der Blumenwettbewerb wird gefördert durch
Veranstalter des Blumenschmuckwettbewerbs ist die Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg (im Folgenden „Veranstalter“).
Teilnahmeberechtigt an dem Wettbewerb sind alle mit Wohnsitz in der Welterbestadt Quedlinburg oder den dazugehörigen Ortsteilen Bad Suderode und Gernrode.
Jede/-r Teilnehmer/-in darf sich nur einmal anmelden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Alle Teilnehmer/-innen die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, benötigen eine ausdrückliche Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. (Formular)
Mit der Teilnahme an dem Blumenschmuckwettbewerb erklärt sich der/die Teilnehmer/-in bzw. die Erziehungsberechtigten mit den Datenschutzhinweisen (https://www.quedlinburg.de/de/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung.html) und den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Minderjährige Teilnehmer müssen bei der Wettbewerbsanmeldung, bei der Abgabe der Einverständniserklärung zu diesen Teilnahmebedingungen und bei der Erklärung der notwendigen Einwilligung im Hinblick auf die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen wirksam von einem/- gesetzlichen Vertreter/-in vertreten werden. Dafür erhält jede/-r Teilnehmer/-in bzw. jede/-r gesetzliche Vertreter/-in eine E-Mail, mit der die Abgabe der Erklärung verbindlich bestätigt wird. (Formular)
Eine Einwilligung in die Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen ist erforderlich, weil der Wettbewerb öffentlichen Charakter besitzt und zumindest teilweise öffentlich durchgeführt wird. Die im Rahmen des Wettbewerbs entstandenen Fotos werden der Öffentlichkeit durch die sozialen Medien und im öffentlichen Raum zugänglich gemacht und die Veranstaltung durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Weitere Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung von personenbezogener Daten finden Sie unter https://www.quedlinburg.de/de/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung.html. Die Welterbestadt Quedlinburg geht mit allen Daten sorgsam um.
Die Bildrechte an den im Rahmen des Foto-Wettbewerbs entstandenen Bildern verbleiben bei dem/-r Teilnehmer/-in und können auch weiterhin von ihm/ihr genutzt werden. Die Welterbestadt erhält die Nutzungsrechte an den prämierten Bildern.
Ihre Daten werden ausschließlich zum angegebenen Zweck verwendet und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden nach Zweckerfüllung vernichtet. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft (Art. 15 DSGVO) oder Berechtigung (Art. 16 DSGVO) zu verlangen über die zu Ihnen von der Welterbestadt Quedlinburg gespeicherten Daten sowie Auskunft über deren Herkunft, Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung. Zudem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu. Sie haben ein Mitteilungsrecht (Art. 19 DSGVO). Sie können der Nutzung Ihrer Daten für die vorgenannten Zwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen (Art. 7, 17 und 18 DSGVO). Dies führt allerdings zum Ausschluss von dem Wettbewerb. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.quedlinburg.de/de/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung.html.